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  • AutorenbildOlivia Alig

Sharenting, Mama-Blogger, Kinderinfluencer & Co.* – Eine rechtliche Betrachtung von Alig, Olivia

Aktualisiert: 22. Juni 2023




Wenn Eltern posten


Der Einfluss der digitalen Medien auf Familien ist nicht mehr wegzudenken. Dies hat auch den innerfamiliären Umgang mit Familien- und Kinderfotos sowie -videos verändert. Eltern veröffentlichen Aufnahmen ihrer Kinder im Internet und in Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und WhatsApp. Der Alltag und das Aufwachsen der Kinder werden medial dokumentiert, vom Aufstehen, über das Zähneputzen, bis hin zum Schlafengehen. Es handelt sich um eine „geteilte“ (sharing) Elternschaft (parenting), dem „Sharenting“. Unternehmen haben das als Werbeumfeld erkannt und schließen Sponsoringverträge u. ä. mit den Eltern ab. Kinderinfluencer werben für Spielwaren, Kleidung, etc. Auch bei Mama-Bloggern wird der Alltag der Kinder häufig kommerzialisiert.


Es geht um ein Beziehungsgeflecht verschiedener Interessen, Rechte und Pflichten der Akteurinnen und Akteure: Eltern, Staat und Anbieter. Das Thema betrifft die Schnittstellen zwischen Verfassungs-, Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht, Jugend(medien)schutz sowie Medienrecht. Dazwischen stehen die Kinder und Jugendlichen mit ihren Rechten auf Schutz, Förderung und Beteiligung.


Rechtliche Betrachtung von Sharenting & Co.


Im Kinder- und Jugend(medien)schutz besteht eine Herausforderung frei nach dem Motto: „Wo kein(e) Kläger(in), da kein(e) Richter(in)“. Beispielsweise gilt in Deutschland im Bereich der Kinderinfluencer das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).[i] Es wird, wie weitere Normen, häufig übersehen. Ein neues Gesetz – wie das „Influencer-Gesetz“ in Frankreich[ii] – könnte zu einer vereinfachten Anwendung des Rechts führen. Eine Bündelung der Normen würde die Rechtsfindung zu Sharenting & Co. erleichtern.


Derzeit sind zahlreiche Regelungen aus sämtlichen Rechtsgebieten – Zivil- und Strafrecht, öffentliches Recht, völkerrechtliche Verträge sowie EU-Recht – betroffen.

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Olivia Alig, Rechtsanwältin & zertifiziert. Mediatorin,

www.medienanwaeltin.de

www.online-mediation-beratung.de



*Mit Mama-Blogger sind auch Papa-Blogger gemeint. Der Begriff Kinderinfluencer wird geschlechtsneutral, Kinder wird synonym für Kinder und Jugendliche genutzt.


Rezensionen:



Bildnachweis: OA 2021




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